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15.12.2021

Impfpflicht gilt auch für Physiotherapie-Praxen

Impfpflicht gilt auch für Physiotherapie-Praxen

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Neue Regelung ab März 2022

Die in der vergangenen Woche beschlossene Impfflicht für einzelne Berufsgruppen betrifft neben Kliniken und Krankenhäusern auch Rehaeinrichtungen und Physiotherapiepraxen.

Beschäftigte in diesen Bereichen müssen ab dem 15. März, befristet bis zum Jahresende, ihre vollständige Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. Akzeptiert wird auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, sofern ein Mitarbeiter nicht geimpft werden kann. 

Momentan noch Ungeimpfte müssten also spätestens Anfang Februar zur Erstimpfung, um zwei Wochen nach der Zweitimpfung als vollständig geimpft zu gelten.

Die Regelung gilt für alle Beschäftigten und setzt keinen direkten Kontakt mit Patienten voraus. Einen Impfzwang gibt es nicht, allerdings dürfen ungeimpfte Mitarbeiter die Einrichtung dann nicht mehr betreten und können damit ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch bei den Physio-Verbänden wie beispielsweise dem ZVK.


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